Das Wohnungseigentumsgesetz gibt detaillierte Vorgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und das Zusammenspiel mit dem Sondereigentum und den damit zusammenhängenden Nutzungsrechten.
In der WEG Verwaltung sind mannigfaltige Vorgaben zu berücksichtigen, um Rechtssicherheit in den verschiedenen Belangen der Eigentümergemeinschaft zu erreichen. Auch ist eine seriöse, fachlich kompetente aber auch moderierende Verwaltung eine wichtige Komponente, um die verschiedenen Parteien zu abgestimmtem Vorgehen zu bewegen. Dies sichert auch langfristig den Wert Ihres Immobilieneigentums.
Standardmäßig gehören zu diesen Aufgaben unter anderem die Organisation und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlungen, die Ausführungen der Beschlüsse, die Erstellung der Wirtschaftspläne und Abrechnungen, die Organisation der technischen Instandhaltung und Versicherungen sowie Durchführung der Buchhaltung.
Gerne bieten wir Ihnen auch die Verwaltung Ihres Sondereigentums innerhalb einer Wohnungseigentumsgemeinschaft.
Für darüber hinausgehende Leistungen sprechen Sie uns bitte an.